Schengen-Formular

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln (Art. 75 Schengener Durchführungsübereinkommen). Je Produkt ein Formular, gültig für höchstens 30 Tage.

Kein aktuelles Rezept? Das Formular lässt sich nur zu einem Rezept beantragen, das nicht älter als drei Monate ist.
Preise und Ablauf

Preise: 1 Formular CHF 35.00 · jedes weitere Formular + CHF 25.00 (je Produkt ein Formular). Sie erhalten eine QR-Rechnung per E-Mail (zahlbar per E-Banking oder TWINT); die Direktzahlung mit TWINT/Karte folgt.

Dauer: Die Praxis prüft und unterschreibt in der Regel innert 1–2 Arbeitstagen; das Formular erhalten Sie per E-Mail, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist. Danach lassen Sie es in Ihrer Apotheke gegenzeichnen – planen Sie insgesamt rund eine Woche ein.

Ablauf: Rezeptnummer + Nachname eingeben → Angaben ergänzen → kostenpflichtig einreichen (Rechnung per E-Mail) → Praxis prüft und unterschreibt → nach Zahlungseingang erhalten Sie das Formular per E-Mail → Sie bringen es persönlich in die Apotheke, in der Sie Ihr Betäubungsmittel bezogen haben (oder senden es ihr per E-Mail); die Apotheke füllt den letzten Abschnitt aus und stempelt.

Ihr Rezept

Die Rezeptnummer steht auf Ihrem Rezept und in der Mail der Praxis. Mit Rezeptnummer und Nachname sehen Sie auch den Stand eines laufenden Antrags.

Kein Konto nötig.